Arbeitszeiten

Gemäss Landesmantelvertrag erstellt die lokale Paritätische Berufskommission einen sektionalen Arbeitszeitkalender. Die PBK hat wie in den Vorjahren einen sog. Musterarbeitszeitkalender erstellt (Artikel 25 LMV). Gemäss diesem Artikel ist dieser anzuwenden, falls der Betrieb nicht bis Ende Abrechnungsjahr (ab 2023: 1. Mai - 30. April) für das folgende Abrechnungsjahr einen betrieblichen Arbeitszeitkalender erstellt.

Beachte:
Betriebliche Arbeitzeitkalender bedürfen einer vorgängigen Genehmigung durch die PBK Bau Aargau und sind bis zum 15. Mai einzureichen.

Aktueller Arbeitszeitkalender


Frühere Arbeitszeitkalender

Kontakt

PBK Bau Aargau
Graben 10
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5001 Aarau

+41 62 834 82 93